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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Geschäftsführerhaftung: Steuererklärungen müssen kontrolliert werden

Sind Sie als Geschäftsführer einer GmbH tätig, haben Sie die steuerlichen Pflichten der GmbH zu erfüllen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, haften Sie, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder -erstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in diesem Zusammenhang kürzlich entschieden, dass es auch zu Ihren Pflichten gehört, die Arbeit des von Ihnen beauftragten Steuerberaters zu kontrollieren. Zwar kann Ihnen als Geschäftsführer ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden. Haben Sie aber die Möglichkeit, die Richtigkeit der durch den steuerlichen Berater erstellten Steuererklärung zu überprüfen, können Sie haften, wenn Sie dieser Prüfungspflicht nicht nachkommen. Im Streitfall hat der BFH eine Haftung des Geschäftsführers bejaht, weil sich ihm die Unrichtigkeit der Umsatzsteuererklärung hätte aufdrängen müssen. Denn die als steuerfrei eingetragenen Umsätze waren gegenüber den Vorjahren um ein Vielfaches überhöht.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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