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Erbschaftsteuerreform: Neue Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Erbschaftsteuer

Durch die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform steigen die Freibeträge für enge Familienmitglieder deutlich, die alle zehn Jahre genutzt werden können. Besonders positiv wird es für eingetragene Lebenspartner. Hier verhundertfacht sich der Freibetrag auf das Niveau von Ehegatten. Die entferntere Verwandtschaft hingegen muss bei Mini-Freibeträgen mit drastisch steigenden Steuersätzen kalkulieren. Hier bringt die Reform also gleich zwei Nachteile auf einmal. Höhere Bewertungsansätze und Tarife.

Persönliche Freibeträge in Euro

Rechtsstand bis 2008 ab 2009 Erhöhung
Klasse I: Ehegatte 307.000 500.000 193.000
Klasse III: Eingetragener Lebenspartner 5.200 500.000 494.800
Klasse I: Kinder und Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind 205.000 400.000 195.000
Klasse I: Enkel, wenn Eltern noch leben 51.200 200.000 148.800
Klasse I: Eltern und Großeltern im Erbfall 51.200 100.000 48.800
Klasse II: (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Eltern bei Schenkung, geschiedener Ehegatte) 10.300 20.000 9.700
Klasse III: (entfernt oder nicht Verwandte, z.B. Lebensgefährte, Cousin) 5.200 20.000 14.800
Versorgungsfreibetrag Ehegatte 256.000 256.000 0
- eingetragener Lebenspartner 0 256.000 256.000
- Kinder, nach Alter gestaffelt bis 52.000 bis 52.000 0

 Steuersätze in Prozent

Vermögen bis [Euro] Klasse I Klasse II Klasse III
alt neu alt/neu alt neu alt neu
52.000 75.000 7 12 30 17 30
256.000 300.000 11 17 30 23 30
512.000 600.000 15 22 30 29 30
5.113.000 6.000.000 19 27 30 35 30
12.783.000 13.000.000 23 32 50 41 50
25.565.000 26.000.000 27 37 50 47 50
darüber hinaus 30 40 50 50 50

Die Tabellenwerte bringen zwei wesentliche Ergebnisse.

  • Die anziehenden Freibeträge in der Steuerklasse I führen bei Kapitalvermögen generell und auch bei den übrigen Vermögensarten tendenziell eher zu einer Entlastung.
  • Die drastische Tariferhöhung in den Steuerklassen II und III bedeutet eine Zusatzbelastung für alle Vermögensarten, da der beträchtliche Steuersatz etwa bei Immobilien auch noch auf eine erhöhte Bemessungsgrundlage wirkt.

Tipp: Um die höheren Freibeträge und günstigen Tarife in der Steuerklasse I nutzen zu können, lohnt es sich, das Vermögen nicht nur auf die Kinder, sondern gleich über mehrere Generationen hinweg zu übertragen. Damit lassen sich familienintern Steuern sparen. Zudem fällt der anschließende Wertzuwachs schon bei der Nachfolgegeneration an.

Information für: alle, Unternehmer, Kapitalanleger, Hausbesitzer
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

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