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Geldanlage: Schuldzinsen für Wertpapiere nicht immer als Werbungskosten abziehbar

Wird ein Hausdarlehen anlässlich des Immobilienverkaufs nicht sofort getilgt, geschieht dies oft vor dem Hintergrund, hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden. Dann wird der Verkaufserlös so lange in Wertpapiere investiert, bis der Kredit planmäßig fällig wird. Bei einer erfolgreichen Kapitalanlage kann dies ein lukrativer Umweg sein.

Hierbei zählen die Schuldzinsen weiter als Werbungskosten, indem sie den Kapitaleinkünften zugeordnet werden. Das gelingt aber nicht mehr, wenn die Wertpapiere vorrangig der Erzielung steuerfreier Spekulationsgewinne und Zinsen oder Dividenden lediglich der bloßen Mitnahme laufender Erträge dienen. In diesem Fall besteht  nach Ansicht des Saarländischen Finanzgerichts keine Absicht zur Erzielung steuerpflichtiger Kapitaleinkünfte. Eine Überschusserzielungsabsicht bestehe nur dann, wenn  bei Wertpapieren regelmäßige einkommensteuerbare Ertragsauszahlungen vorgesehen seien. Dann sind die Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig. Ausreichend ist hierbei schon eine bescheidene Rendite.

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen muss eine Überschusserzielungsabsicht gegeben sein. Die liegt vor, wenn für die Gesamtdauer der Kapitalanlage mit einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu rechnen ist. Gibt es hingegen Anhaltspunkte dafür, dass vorrangig Verkaufsgewinne vorliegen, ohne dass die Schuldzinsen durch die laufenden Erträge gedeckt werden, können die Schuldzinsen nicht mindernd geltend gemacht werden. Denn beim Erwerb fremdfinanzierter Kapitalanlagen, bei denen Kreditzinsen die voraussichtliche Rendite erheblich übersteigen, fehlt die Überschusserzielungsabsicht bis zur geplanten Ablösung des Kredits.

Hinweis: Werbungskosten sind unter der Abgeltungsteuer ab 2009 grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig. Daher sollte sich in jedem Fall der Umgang mit dem Finanzierungsaufwand für die Geldanlage ändern. Generell lautet die Botschaft für Sparer, Kredite zu tilgen oder ab sofort eher für Immobilien oder die eigene Firma einzusetzen und Börsengeschäfte mit Eigenmitteln zu betreiben. Eine gehebelte Rendite über Fremdfinanzierung wird also ab 2009 im Privatbereich zum Auslaufmodell. Sonst kann es im Extremfall dazu kommen, dass die Steuerlast über dem wirtschaftlichen Ertrag liegt. Kredite sollten Sie also anderen Einkunftsarten zuordnen oder trotz Vorfälligkeitsentschädigung tilgen.

Information für: Kapitalanleger, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

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