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Informationen für Hausbesitzer

Übertragung eines noch zu bebauenden Grundstücks: Geschäftsveräußerung im Ganzen?

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass bei der Übertragung eines noch zu bebauenden Grundstücks keine umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen  vorliegt. Die Übertragung eines noch zu bebauenden Grundstücks ist mangels nachhaltiger Vermietung kein (Vermietungs-)Unternehmen, das vom Erwerber fortgeführt werden könnte.

Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen, da durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird. Nach Auffassung des BFH gilt dies jedoch nur, wenn der Erwerber aufgrund der Übertragung des vermieteten oder verpachteten Grundstücks eine bereits vom Lieferer ausgeübte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortführt. Das ist nicht der Fall, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um das Gebäude im Anschluss an die Fertigstellung gewinnbringend zu veräußern.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

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