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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Private Pkw-Nutzung: Privatnutzung eines Rennwagens durch einen Arbeitnehmer

Leasen Sie als Arbeitgeber einen zum Rennwagen umgebauten, gleichwohl aber für den Straßenverkehr zugelassenen Pkw und überlassen dieses Fahrzeug zur privaten Nutzung Ihrem Arbeitnehmer, liegt dennoch eine vollumfängliche betriebliche Nutzung dieses Pkw vor. Sie können folglich die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.

Hinweis: Für die private Nutzung des Pkw durch Ihren Arbeitnehmer ist der geldwerte Vorteil für den Lohnsteuerabzug auch dann mit der sogenannten 1%-Regelung anzusetzen, wenn Sie den Rennwagen zunächst umfangreich haben umbauen lassen. Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung ist in diesem Fall dann der Bruttolistenpreis zuzüglich eventueller Sonderausstattungen sowie der Umbaukosten ohne Umsatzsteuer.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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