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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Lohneinkünfte: Besteuerung eines Nachwuchsförderpreises
Sind Sie als Arbeitnehmer tätig, sollten Sie daran denken, dass auch Zahlungen, die Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber, sondern von Dritten erhalten, lohnsteuerpflichtig sein können. In einem vom Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschiedenen Fall ist einem Arbeitnehmer die Auszahlung eines Nachwuchsförderpreises durch einen kaufmännischen Genossenschaftsverband als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet worden. Der Preis wurde für herausragende Arbeitsleistungen gewährt und war daher nach Ansicht des FG durch das individuelle Arbeitsverhältnis veranlasst. Dem stehe nicht entgegen, dass die Zahlung nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch einen Dritten erfolgt sei.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |