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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fachliteratur: Tageszeitung ist keine Fachliteratur

Bei den Kosten für den Bezug der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) handelt es sich um sogenannte gemischte Aufwendungen, die nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Grund: Die FAZ ist eine Tageszeitung, die über allgemein interessierende Themen wie das Geschehen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft berichtet.

Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht. Aufwendungen sind beruflich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Beruf zusammenhängen, wie etwa bei einem Fachbuch. Hingegen dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung eines Arbeitnehmers mit sich bringt, selbst dann nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Berufsausübung dienlich oder förderlich sind.

Hinweis: Anders kann es aussehen, wenn sich jemand die FAZ oder eine andere Wirtschaftszeitung gelegentlich am Kiosk kauft. Dann kann er argumentieren, dies sei zur Beobachtung des Geschehens in einer besonderen Phase der Beratung von Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts notwendig gewesen. Beim Abonnement gilt diese Ausnahmeregelung aber nicht.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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