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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Vergütung mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer: Angemessenheit muss regelmäßig überprüft werden

Sind Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH tätig, ist es wichtig, dass Sie von Zeit zu Zeit überprüfen, ob Ihre Vergütung angemessen ist - also dem entspricht, was ein fremder Geschäftsführer in Ihrer Position verdienen würde. Überschreiten Ihre Bezüge diesen Betrag, darf der übersteigende Anteil den Gewinn der GmbH nicht mindern, sonst führt er als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu einer höheren Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei Ihnen liegen insoweit keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern solche aus Kapitalvermögen vor.

Beschäftigt Ihre GmbH mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer, sollten Sie eine Entscheidung des Finanzgerichts München (FG) berücksichtigen. Es hat klargestellt, dass in einem solchen Fall gegebenenfalls Vergütungsabschläge vorgenommen werden müssen, um eine vGA zu vermeiden. Es müsse berücksichtigt werden, dass sich die im externen Fremdvergleich ermittelte Angemessenheit der Vergütung regelmäßig auf die Gesamtgeschäftsführung beziehe. Im Streitfall hat das FG einen Abschlag von 25 % auf die angemessene Vergütung eines Alleingeschäftsführers als gerechtfertigt erachtet.

Hinweis: Um bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie daher gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater die Angemessenheit Ihrer Bezüge überprüfen. Denken Sie in diesem Zusammenhang daran, dass beispielsweise auch die Überlassung eines betrieblichen Pkw und eine Zusage über betriebliche Altersversorgung zu den Vergütungsbestandteilen gehören.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

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