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Lebensversicherung: In welcher Höhe sind Teilauszahlungen steuerpflichtig?

Bei verschiedenen Kapitalanlagen, wie etwa Bundesschatzbriefen, kommt es nicht zu regelmäßigen Auszahlungen, sondern die Erträge werden erst einmal thesauriert und dem Kurswert zugeschrieben. Hier stellt sich immer wieder die Frage, in welchem Jahr steuerpflichtige Kapitaleinnahmen vorliegen. Nach dem allgemeinen Zuflussprinzip sind Einnahmen dann steuerlich zu erfassen, wenn Geldbeträge bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Aber hiervon gibt es Ausnahmen. So fließen dem Sparer die Einnahmen aus einem thesaurierenden Investmentfonds auch ohne jede Ausschüttung einmal jährlich zu. Auf der anderen Seite werden die Zinsen bei Bundesschatzbriefen Typ B erst am Ende der Laufzeit oder bei vorzeitiger Rückgabe auf einen Schlag besteuert.

Aufgrund dieser Abgrenzung sind Teilleistungen aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung nur insoweit als Kapitaleinnahmen zu versteuern, als sie ausbezahlt werden. Der vom Versicherungsunternehmen thesaurierte Ertrag wird hingegen vom Fiskus erst dann erfasst, wenn auch diese Einnahme ausbezahlt oder die Police fällig wird. Diese Regelung ist auch einer der großen Vorteile von Kapitallebensversicherungen unter der Abgeltungsteuer. Während es etwa bei Aktien- und Rentenfonds jährlich zu steuerpflichtigen Einnahmen kommt, kann bei einer Police erst einmal ohne Belastung reinvestiert werden. Diese Steuerstundung bringt durch den Zinseszinseffekt eine bessere Rendite und kann sogar dazu führen, dass netto trotz höherer Gebühren über die gesamte Laufzeit hinweg mehr übrig bleibt als bei einem Fondssparplan mit vergleichbarer Anlagestrategie.

Hinweis: Bei nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen kann es zu einem Steuerverlust kommen, wenn die Auszahlungssumme bei vorzeitiger Kündigung unter den bis dahin gezahlten Prämien liegt. Der Verlust könnte jedoch steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn das Finanzamt eine Liebhaberei feststellt. Hierbei wird geprüft, ob nach den allgemeinen Renditeerwartungen mit einem Totalüberschuss in einem überschaubaren Zeitraum gerechnet werden kann. Dafür muss bei Vertragsschluss ein Konzept erkennbar sein, das einen Überschuss möglich erscheinen lässt. Das ist der Fall, wenn die Kalkulation davon ausgeht, dass der Kapitalstock im Laufe der Jahre eine höhere Rendite erwirtschaftet, als Schuldzinsen für die Fremdfinanzierung des Einmalbetrags für die Lebensversicherung aufgewendet werden müssen.

Tipp: Eine fremdfinanzierte Police lohnt sich ab 2009 kaum noch, da die Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten absetzbar sind. Damit das Geschäft aufgeht, müsste der Versicherungsertrag abzüglich Steuer schon über den Kreditkosten liegen.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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