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Erbschaftsteuerrecht: Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht

Auch bei einem Erbfall vor dem 01.01.2009 kann der Erbe beantragen, dass das neue Erbschaftsteuerrecht angewendet wird. Allerdings mit einer Einschränkung: Die persönlichen Freibeträge werden nur in der bisherigen Höhe gewährt. Der Antrag ist auch dann möglich, wenn bereits Erbschaftsteuer durch das Finanzamt festgesetzt worden ist. Wichtig ist, dass der Antrag - nach der geltenden Rechtslage - spätestens bis zum 30.06.2009 gestellt wird. Ist der Steuerbescheid nach dem 31.12.2008 ergangen, muss der Antrag außerdem innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids gestellt werden.

Hinweis: Zur Ausübung dieses Wahlrechts hat die Verwaltung eingehend Stellung genommen und dabei bestimmte Grundsätze festgelegt. Falls Sie durch einen Erbfall vor dem 01.01.2009 von dieser Regelung betroffen sind, prüfen wir gerne für Sie, ob das Antragsrecht ausgeübt werden soll.

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zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

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