Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig

Seit 1999 können Sie Schuldzinsen nur noch begrenzt als Betriebsausgaben abziehen, wenn Sie eine sogenannte Überentnahme getätigt haben. Dies ist der Fall, wenn Ihre Entnahmen aus dem Betrieb die Summe aus Gewinn und Einlagen in das Betriebsvermögen des Wirtschaftsjahres übersteigen.

Das Finanzgericht München hat im Zusammenhang mit dieser Vorschrift kürzlich noch einmal rechtskräftig darauf hingewiesen, dass auch nach Einführung der Begrenzung des Schuldzinsenabzugs zunächst zu prüfen ist, ob die Schuldzinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind. Haben Sie im Betriebsvermögen ausgewiesene Darlehen zur Begleichung privater Schulden verwendet, liegen schon gar keine betrieblich veranlassten Schuldzinsen mehr vor. Dies hat zur Folge, dass der Betriebsausgabenabzug hier in vollem Umfang zu versagen ist. Die Begrenzungsregelung kommt dann erst gar nicht zur Anwendung.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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