Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen

Die langfristige Vermietung von Grundstücken, die als Campingplätze genutzt werden, ist von der Umsatzsteuer befreit. Vermieten Sie also Stellplätze an Dauercamper, dürfen Sie in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Fraglich ist, ob die Umsatzsteuerbefreiung auch Nebenleistungen erfasst.

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Lieferung von Strom als Nebenleistung zur langfristigen Vermietung von Campingflächen zu berücksichtigen und ebenfalls von der Umsatzsteuer zu befreien ist. Nach Auffassung des BFH ist grundsätzlich jede Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu berücksichtigen. Allerdings dürfe eine einheitliche Leistung nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden. Die Lieferung von Strom ist nach Ansicht des BFH als Nebenleistung zur langfristigen Vermietung von Campingplätzen anzusehen, weil nach heutigen Maßstäben eine Vermietung von Stellplätzen an Dauercamper ohne Stromanschluss nicht mehr möglich ist.

Hinweis: Der BFH erteilt der bisherigen Verwaltungsauffassung, dass die Stromlieferung nicht unter die Steuerbefreiung für Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken fällt, weil es sich dabei um die Lieferung von beweglichen Sachen handelt, damit eine klare Absage. Die Reaktion der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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