Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu!

Der Umsatz bei Lieferungen und sonstigen Leistungen wird grundsätzlich nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger aufwendet, um eine Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Abweichend von diesem Grundsatz können Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nach der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis bemessen (sogenannte Differenzbesteuerung), wenn

  • Sie gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handeln (Wiederverkäufer),
  • welche Sie im Gemeinschaftsgebiet (Deutschland und übrige EU-Staaten) ohne Vorsteuerabzug erworben haben
  • und die weder Edelsteine noch Edelmetalle sind.

Aus der Differenz wird die Umsatzsteuer stets mit dem allgemeinen Steuersatz berechnet.

Die Differenzbesteuerung kann nur bei einer entgeltlichen Lieferung an den Wiederverkäufer angewendet werden. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) reicht die bloße Verschaffung der Verfügungsmacht an den Wiederverkäufer nicht aus. In den Fällen einer (verdeckten) Einlage aus dem Privatvermögen scheidet die Anwendung der Differenzbesteuerung somit mangels entgeltlicher Eingangslieferung aus. Lieferungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft können nach Ansicht des BFH entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Die Gutschrift des Gegenwerts auf einem Darlehens- bzw. Verrechnungskonto der Gesellschaft ist umsatzsteuerlich ebenso wie die Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als entgeltliche Lieferung zu berücksichtigen.

Hinweis: Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer stets mit dem allgemeinen Satz von 19 % berechnet. Der ermäßigte Steuersatz findet hier keine Anwendung, so dass Sie als Wiederverkäufer in Einzelfällen mit Ihrem Steuerberater prüfen sollten, ob Sie nicht auf die Differenzbesteuerung verzichten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.