Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung

Insolvenzgläubiger können nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihre Insolvenzforderungen und damit ihre bei Verfahrenseröffnung gegen den Schuldner "begründeten" Vermögensansprüche nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen.

Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich laut Bundesfinanzhof nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Anspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen war. Vereinnahmt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Istbesteuerung Entgelte für Leistungen, die bereits vor Verfahrenseröffnung erbracht wurden, ist die für die Leistung entstehende Umsatzsteuer eine Masseverbindlichkeit.

Versteuern Sie Ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung), entsteht die Steuer für von Ihnen ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Sie das Entgelt vereinnahmen. Für die bei der Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten maßgebliche vollständige Tatbestandsverwirklichung kommt es somit ausschließlich auf die Vereinnahmung des Entgelts an.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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