Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich

Haben Sie in Ihrem Einfamilienhaus ein eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem Sie neben der Erzeugung von Wärme auch regelmäßig Strom gegen Entgelt ins allgemeine Stromnetz einspeisen? Haben Sie aus den Anschaffungskosten bereits Vorsteuerbeträge geltend gemacht?

In der Vergangenheit haben die Finanzämter den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Blockheizkraftwerken regelmäßig mit der Begründung abgelehnt, dass die Betreiber keine Unternehmer seien, da sie nur geringe Einnahmen im Jahr erzielen könnten. Unterhalb der Einnahmegrenze von 3.000 EUR könne nicht von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werden.

In einem aktuellen Urteil erteilte der Bundesfinanzhof (BFH) der Verwaltungsauffassung eine klare Absage und stärkte privaten Stromerzeugern den Rücken. Unternehmer sei, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübe. Gewerblich oder beruflich sei letztlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, selbst wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle. Nach Ansicht des BFH dient ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt und gegen Entgelt ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird, der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen. Mit dieser Tätigkeit werden Sie als Betreiber umsatzsteuerrechtlich zum Unternehmer und können aus der Anschaffung und den laufenden Kosten des Blockheizkraftwerks den Vorsteuerabzug beantragen.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

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