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Auslandsreisen von Arbeitnehmern: Wann können Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden?

Bei Auslandsreisen von Arbeitnehmern ist häufig streitig, ob sie beruflich veranlasst sind und ob somit die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können.

Das Finanzgericht Köln hat nunmehr eine Klarstellung vorgenommen: Für die Auslandsreise einer Lehrerin im Rahmen eines Austauschs nach Zentralamerika hat es entschieden, dass die Aufwendungen abziehbar sind, wenn das Schulministerium den Austausch zur Vorbereitung einer Schulpartnerschaft genehmigt hat. Der Abzug der Aufwendungen ist allerdings auf den genehmigten Zeitraum beschränkt. Im Streitfall war die Lehrerin im Anschluss an den genehmigten Aufenthalt in Zentralamerika geblieben und hatte eine private Rundreise unternommen. Wichtig für den Werbungskostenabzug war insoweit auch, dass die private Reise eine zeitlich untergeordnete Rolle spielte und in einem touristisch wenig attraktiven Gebiet stattfand. Somit blieb die berufliche Veranlassung der genehmigten Zeit unberührt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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