Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar

Sind Sie zu mindestens 1 % am Kapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt, gehört der Gewinn aus einer Veräußerung Ihres Anteils zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich durch Abzug der Veräußerungs- und Anschaffungskosten der Anteile vom Veräußerungserlös.

Rechtsberatungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der gescheiterten Einbringung einer GmbH in eine AG entstanden sind und die sich daher steuerlich zunächst nicht ausgewirkt haben, können bei der Gewinnermittlung aus einer späteren Veräußerung Ihrer GmbH-Anteile als Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös abgezogen werden. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Rechts- und Beratungskosten zwar keine Anschaffungskosten im engeren Sinne. Im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen sei der Begriff der Anschaffungskosten jedoch weit auszulegen und umfasse alle durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Aufwendungen, die nicht als Werbungs- oder Veräußerungskosten abgezogen werden können.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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