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Grunderwerbsteuer: Wie wirkt sich eine Sanierungsverpflichtung des Erbbauberechtigten aus?

Bei der Festsetzung und Erhebung von Grunderwerbsteuer stehen Erbbaurechte Grundstücken gleich. Dies hat zur Folge, dass auch die Einräumung eines Erbbaurechts Grunderwerbsteuer auslöst.

Verpflichten Sie sich beispielsweise als Erbbauberechtigter gegenüber dem Grundstückseigentümer sowohl zur Zahlung eines Erbbauzinses als auch zur Sanierung des Bauwerks auf dem Erbbaugrundstück, so ist nach Auffassung des Finanzgerichts Köln (FG) nicht nur der kapitalisierte Erbbauzins Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, sondern auch der Wert der Sanierungsverpflichtung, sofern

  • die Sanierungsverpflichtung im Interesse des Grundstückseigentümers liegt,
  • über die normale und übliche Erhaltungspflicht hinausgeht und
  • die sonstigen Vertragsbedingungen dazu führen, dass das überlassene Gebäude in saniertem Zustand wieder auf den Grundstückseigentümer übergeht.

Hinweis: Gegen die Entscheidung des FG ist zwar ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig; dennoch sollten sie Sie in vergleichbaren Fällen nicht unbeachtet lassen. Denn wenn sich der BFH der Auffassung des FG anschließt, fällt die Grunderwerbsteuer möglicherweise erheblich höher aus.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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