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Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage?

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich bei Grundstückskaufverträgen in der Regel nach dem Wert der Gegenleistung. Neben dem Kaufpreis zählen auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen mit zur Bemessungsgrundlage. Für den Umfang der Gegenleistung ist entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand die Vertragsparteien ein Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs machen.

Erwerben Sie ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück und verpflichten Sie sich im Grundstückskaufvertrag, eine Sanierung durchzuführen, gehören die Ihnen im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten nicht zur Gegenleistung. Entscheidend ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung an den Veräußerer ergangen ist. Selbst wenn sich ein Käufer im Grundstückskaufvertrag vertraglich verpflichtet,

  • eine Bodensanierung auf eigene Kosten durchzuführen,
  • den Nachweis ordnungsgemäßer Sanierung und Entsorgung zu erbringen,
  • ordnungsrechtlich relevante Gefahren unverzüglich zu beseitigen und
  • den Verkäufer von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen freizustellen,

reicht dies nach Ansicht des BFH nicht aus, um die Sanierungskosten als Gegenleistung zu berücksichtigen.

Hinweis: Sie sollten vor Unterzeichnung notarieller Kaufverträge grundsätzlich Ihren Steuerberater hinzuziehen. Nur so können Sie ungewollte steuerliche Risiken, die bei späteren Betriebsprüfungen aufgegriffen werden könnten, im Vorfeld vermeiden.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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