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Richtsätze: Sammlung für 2008 neu erstellt

Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2008 bekanntgegeben. Die Richtsätze werden in Prozentsätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel)), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt. Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben. Für Handwerksbetriebe und gemischte Betriebe ist auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I angegeben, der als Anhaltspunkt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Die Richtsätze sind ein Hilfsmitte für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden - insbesondere bei Betriebsprüfungen - zu verproben und gegebenenfalls bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung allerdings in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen. Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht für Unternehmer nicht.

Die Richtsatzsammlung kann unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.

Information für: Unternehmer
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