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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Viele Änderungen für alle Steuerzahler ab 2010

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wurde am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt und somit noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelungen veröffentlicht. Hierdurch wurden die ersten Punkte des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung umgesetzt. Besonders für Familien kommt es zu einigen Verbesserungen, und zwar über die zuvor bereits beschlossenen Entlastungen (z.B. Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer, erhöhter Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge) hinaus.

Zur Entlastung und Förderung der Familien wurden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind ab dem Veranlagungszeitraum 2010 von insgesamt 6.024 EUR auf 7.008 EUR angehoben. Davon profitieren aber nur Eltern mit einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 EUR. Bei Singles reicht dafür die Hälfte. Um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern, wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 EUR erhöht.

Kindergeld 2008 2009 2010
1. und 2. Kind je 154 EUR 164 EUR 184 EUR
3. Kind 154 EUR 170 EUR 190 EUR
ab dem 4. Kind je 179 EUR 195 EUR 215 EUR
Kinderfreibeträge 5.808 EUR 6.024 EUR 7.008 EUR
- Kinderfreibetrag 3.648 EUR 3.864 EUR 4.488 EUR
- Betreuungsfreibetrag 2.160 EUR 2.160 EUR 2.520 EUR

Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 waren die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 EUR angehoben worden, bei Überschreiten dieser Schwelle kam es jedoch zu drastisch steigenden Steuersätzen zwischen 30 % und 50 %. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gelten ab 2010 in der Steuerklasse II bei Erbschaften und Schenkungen geminderte Tarife zwischen 15 % und 43 %. Das betrifft Zuwendungen von Brüdern, Schwestern, Onkeln, Tanten, Schwiegereltern und -kindern sowie von geschiedenen Ehegatten.

Alte und neue Steuersätze in der Steuerklasse II

Vermögen bis 2009 2010
75.000 EUR 30 % 15 %
300.000 EUR 30 % 20 %
600.000 EUR 30 % 25 %
6.000.000 EUR 30 % 30 %
13.000.000 EUR 50 % 35 %
26.000.000 EUR 50 % 40 %
über 26 Mio. EUR 50 % 43 %

Sofern es familienintern zur Übergabe von Einzelunternehmen, Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften oder freiberuflichem Vermögen im Wege einer Erbschaft oder Schenkung kommt, lässt sich rückwirkend ab 2009 die Steuerfreiheit für begünstigtes Betriebsvermögen besser nutzen. Denn der Nachfolger muss als neuer Besitzer die gesetzlichen "Wohlverhaltensbedingungen" in einem kürzeren Zeitraum einhalten und darf auch mehr Mitarbeiter entlassen.

Hypothetisch können alle Bürger seit Neujahr 2010 zudem davon profitieren, dass Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern oder Ferienwohnungen nur noch 7 % statt 19 % Umsatzsteuer kosten. Die Branche ist allerdings nicht verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken und den Vorteil aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz an ihre Kunden weiterzureichen. Rein rechnerisch können somit die Bruttopreise jetzt um rund 10 % sinken, ohne dass dem Hotel netto ein Cent weniger verbleibt.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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