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Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs: Wann muss ein Veräußerungsgewinn versteuert werden?

Wie wird die Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs steuerlich behandelt? In einem aktuellen Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wurde eine Anteilsveräußerung aus folgenden Gründen rückgängig gemacht:

  • Dem Veräußerer drohte - entgegen den Annahmen bei Vertragsabschluss - aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung eine Einkommensteuerbelastung, die von ihm persönlich nicht getragen werden konnte.
  • Eine Überwälzung dieser Belastung auf die GmbH wäre auch für diese ruinös gewesen.

Alle Vertragsparteien machten einstimmig von ihrem Rücktrittsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Gebrauch.

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschied der BFH, dass im Streitfall kein Veräußerungsgewinn zu versteuern war. Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken.

Hinweis: Die Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs sollten Sie mit uns besprechen. Bereits bei der Veräußerung empfiehlt es sich, die Veräußerungsverträge gemeinsam auf mögliche steuerliche Konsequenzen zu prüfen.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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