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Informationen für Hausbesitzer

Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage: Erschließungskosten und Naturschutzmaßnahmen sind einzubeziehen!

Kaufverträge über im Inland belegene Grundstücke unterliegen als steuerbare Vorgänge der Grunderwerbsteuer. Diese bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Als Gegenleistung gilt der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen.

Kaufen Sie von einer Gemeinde ein Grundstück, das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erschlossen ist, und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz, gehört auch der auf die Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Der Bundesfinanzhof bestätigte in einem aktuellen Urteil diese Auffassung der Finanzverwaltung.

Hinweis: Bei Grundstückskäufen stellt die Grunderwerbsteuer eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Sie sollten gemeinsam mit uns überlegen, wie Sie Grundstückskäufe bereits im Vorfeld steuerlich optimieren können. Insbesondere sollten mögliche Steuerbefreiungen  sorgfältig untersucht werden.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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