Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Gewerbesteuerzerlegung: Wann sind Betriebsstätten mehrgemeindlich?

Haben Sie einen Gewerbebetrieb, unterliegt dieser grundsätzlich der Gewerbesteuer, soweit Sie ihn im Inland betreiben. Betreiben Sie Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag in die Anteile zu zerlegen, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen (Zerlegungsanteile). Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis

  • der Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt wurden,
  • zu den Arbeitslöhnen, die an die Arbeitnehmer gingen, die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigt sind.

In einem aktuellen Streitfall entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass Lärmmessstationen als Betriebsstätten eines Verkehrsflughafens zu qualifizieren sind. Allerdings liege wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebsstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (zur Datenübertragung) nur über allgemeine Kommunikationsleistungen besteht.

Hinweis: In der Vergangenheit hatte der BFH ähnlich für Windkraftanlagen entschieden. Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde das Gewerbesteuergesetz geändert, so dass seitdem auch die Standortgemeinden der Windkraftanlagen nach einem besonderen Zerlegungsschlüssel am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden. 

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Gewerbesteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.