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Fiktive Quellensteuer: Gilt nicht für Stückzinsen

Bei Anleihen mit fiktiver ausländischer Quellensteuer wird ein Pauschalbetrag zwischen 10 % und 20 % von der Steuerlast abgezogen, den Sparer überhaupt nicht zu bezahlen brauchen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 geschieht das sogar automatisch, indem die heimische Depotbank die Auslandsabgabe sofort mit der Abgeltungsteuer verrechnet und nur den verbleibenden Differenzbetrag an den Fiskus abführt. Dies kann bei Anleihen aus einigen Ländern (z.B. Uruguay, Ecuador) dazu führen, dass die endgültige Steuerbelastung effektiv nur bei 5 % liegt und eine hohe Nettorendite verbleibt.

Diese Ersparnis über die Verrechnung einer nichterhobenen Steuer gelingt aber nur bei einer ordnungsgemäßen Zinsauszahlung: meist einmal jährlich. Verkauft ein Anleger seine Anleihen vor dem Ausschüttungstermin, erhält er die bis dahin aufgelaufenen Erträge zwar über Stückzinsen taggenau und muss sie als normale Kapitaleinnahmen der Abgeltungsteuer unterwerfen. Allerdings erfolgt keine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Denn nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln wirkt sich die fiktive Quellensteuer nur aus, wenn es zur regulären Zinsauszahlung kommt. Stückzinsen hingegen stellen einen Teil des vom Anleihekäufer aufgewandten Kaufpreises und somit den Gegenwert aus der Veräußerung noch nicht fälliger Zinsforderungen dar.

Hinweis: Sofern Sie als Sparer solche fiktiven Anleihen also vor dem Fälligkeitstermin abstoßen möchten, sollten Sie zumindest den nächsten Auszahlungstermin abwarten und noch die günstige Anrechnung mitnehmen. Verschieben Sie den Verkauf um nur einen Tag, retten Sie das Steuersparmodell.

Und so funktioniert es: Nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen Staat darf ein Teil zwischen 10 % und 20 % der ausbezahlten Zinsen als fiktive Quellensteuer verrechnet werden. Zur Auswahl stehen hier beispielsweise Länderanleihen aus Portugal, Griechenland, Israel, China, Bolivien, Jamaika oder Argentinien; bei portugiesischen Bonds sind es beispielsweise 15 %. Hier führt die Bank dann also (25 % - 15 % =) nur 10 % Abgeltungsteuer auf die erhaltenen Zinserträge ab.

Solche fiktiven Anleihen sind nicht risikoreicher als herkömmliche festverzinsliche mit gleicher Schuldnerqualität. Sie notieren in Euro an deutschen Börsen und können täglich ge- und verkauft werden. Allerdings ist die Liquidität nicht aller Anleihen hoch. Denn viele Sparer oder Investmentfonds halten diese steuergünstigen Rentenpapiere bis zur Fälligkeit, so dass es an der Börse an Verkaufsangeboten fehlen kann.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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