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Einkünfte aus Kapitalvermögen: Strategieentgelt gilt als Anschaffungskosten der Kapitalanlage

Zahlen Sie einem Vermögensverwalter ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien, müssen Sie dieses Strategieentgelt als Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof ordnet es nicht den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu.

Hinweis: Als Anleger können Sie dieses Urteil im Hinblick auf die seit dem 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen begrüßen. Bei der Abgeltungsteuer wirken sich die Anschaffungskosten (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) steuermindernd aus, da im Ergebnis nur die tatsächliche Wertsteigerung der Steuer unterliegt. Werbungskosten können - im Gegensatz zur Rechtslage bis zum 31.12.2008 - hier nicht mehr berücksichtigt werden.

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zum Thema: Einkommensteuer

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