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Beerdigungskosten: BFH akzeptiert sie als dauernde Last beim Vermögensübernehmer

Verpflichten Sie sich in einem Übergabevertrag, als Gegenleistung für die Übergabe mehrerer Grundstücke samt Gebäuden die Kosten für die standesgemäße Beerdigung des Vermögensübergebers zu tragen, können Sie diese Kosten steuermindernd geltend machen. Die Kosten einer solchen Beerdigung, die Sie als Vermögensübernehmer zahlen, sind als dauernde Last in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig, so der Bundesfinanzhof. Dies gilt, soweit nicht Sie, sondern ein Dritter Erbe ist. Korrespondierend dazu muss der Erbe den als Sonderausgaben abgezogenen Betrag in voller Höhe als sonstige Einkünfte versteuern, da er im Innenverhältnis von der Pflicht, die Beerdigungskosten zu tragen, entbunden ist (Vertrag zugunsten Dritter).

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zum Thema: Einkommensteuer

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