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Informationen für Hausbesitzer

Änderung der Bemessungsgrundlage: BFH verlangt unmittelbaren Zusammenhang!

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, den Sie ausgeführt haben, so müssen Sie den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen. Die Berichtigung müssen Sie in dem Voranmeldungszeitraum vornehmen, in dem auch die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.

Ob die Zahlung an einen Käufer als Schadenersatz oder als Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises zu beurteilen ist, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich zu entscheiden. Nach seinem Urteil setzt die Minderung der Bemessungsgrundlage einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung und der erbrachten Leistung voraus. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag Mieterträge aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht wird, und zahlt er hierfür einen Ausgleich, steht die Zahlung nach Auffassung des BFH in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.

Hinweis: In Zweifelsfällen sollten wir gemeinsam klären, ob es sich bei gewährten Rückzahlungen um einen nichtsteuerbaren Schadenersatz oder um eine Entgeltsminderung handelt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

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