Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Hausbesitzer

Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der Erschließungskosten in die Bemessungsgrundlage

Ist ein Grundstück bei Abschluss des Kaufvertrags bereits erschlossen, kann laut Bundesfinanzhof nur das erschlossene Grundstück Vertragsgegenstand sein. Dies hat zur Folge, dass die im Kaufvertrag ausgewiesenen Erschließungskosten grundsätzlich zur Gegenleistung für die Grundstücksübertragung und damit auch zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer gehören. Das gilt auch dann, wenn

  • der Erwerber ein erschlossenes Grundstück von einer Gemeinde kauft,
  • der Kaufpreis die Erschließungskosten enthält und
  • insoweit eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht erst dann entsteht, wenn sich das Grundstück nicht mehr im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde befindet.

Gleiches gilt für Kostenerstattungsbeträge, die wegen durchgeführter Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz als Berechnungsfaktor bei der Kaufpreisfestlegung für ein gemeindeeigenes Grundstück berücksichtigt werden.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.