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Erbschaft-/Schenkungsteuer: Änderung des vom Erblasser erklärten Schenkungsangebots

Hat ein Vater ein notariell beurkundetes bindendes Schenkungsangebot an seinen Sohn abgegeben, dessen Annahme durch den Sohn erst nach dem Ableben beider Elternteile möglich ist, kann dieses Angebot nach dem Tod des Vaters seine Wirkung behalten und der Steuer zugrunde gelegt werden.

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall ging es um die spätere Übernahme des gesamten Betriebsvermögens, das im Alleineigentum des Vaters stand, sowie fünf weiterer betrieblich genutzter Grundstücke, die im Miteigentum beider Eltern standen.

Der Vertrag wirkt über den Tod hinaus, wenn die Mutter Alleinerbin wird und der Sohn das Vertragsangebot hinsichtlich des Betriebsvermögens annimmt. Anders sieht es aus, wenn das ursprüngliche Angebot nach dem Ableben des Vaters durch den Gesamtrechtsnachfolger (im Urteilsfall die Mutter) dem Inhalt nach wesentlich geändert wird. Denn dann liegt ein neues Angebot des Erben vor und folglich ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer derjenige Sachverhalt relevant, der neu vereinbart wird.

Im Urteilsfall hatte die Mutter das ehemalige Schenkungsversprechen des Vaters dahingehend geändert, dass ihr Sohn die betrieblichen Vermögensgegenstände sofort - und nicht erst nach ihrem Ableben - übernehmen konnte. Im Gegenzug hatte sie das neue Angebot von zusätzlichen Vereinbarungen zu ihrer Absicherung abhängig gemacht.

Vor diesem Hintergrund kam der BFH zu dem Ergebnis, dass sie allein die Zuwendende war, und zwar auch hinsichtlich der vom Vater stammenden Grundstücke. Damit hat der Sohn keine Erbschaft von beiden Elternteilen, sondern eine Schenkung nur von der Mutter erhalten. Dies hatte den Nachteil, dass sich nur ein persönlicher Freibetrag (derzeit 400.000 EUR) in Bezug auf die Schenkung der Mutter abziehen ließ. Hätte der Sohn dagegen gemeinschaftliches Vermögen von beiden Eltern erhalten, hätte er zwei Freibeträge im Verhältnis zu Vater und Mutter abziehen können.

Information für: alle, Hausbesitzer
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

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