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Steuerliches Einlagekonto: Feststellungen sind auch auf Gesellschafterebene bindend

Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres auf einem besonderen Konto - dem steuerlichen Einlagekonto - ausweisen. Der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres ermittelte Bestand des steuerlichen Einlagekontos wird durch die zuständige Finanzbehörde gesondert festgestellt. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung ist Grundlagenbescheid für denjenigen zum folgenden Feststellungszeitpunkt.

Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto sind auf Ebene der Gesellschafter nicht als Einnahmen zu versteuern, sondern vielmehr erfolgsneutral gegen den Buchwert der Beteiligung zu verrechnen. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass gegenüber der ausschüttenden Kapitalgesellschaft ergangene Feststellungsbescheide über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos auch für die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter maßgebend sind.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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