Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig

Als Gewerbetreibender müssen Sie Ihren Gewinn neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer unterwerfen, für die der Gewerbeertrag die Bemessungsgrundlage bildet.

Veräußerungs- oder Aufgabegewinne sind jedoch für natürliche Personen - im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften - von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Zum Gewerbeertrag gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder eines Teilbetriebs einer Mitunternehmerschaft sowie eines Mitunternehmeranteils, soweit dieser nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligten Mitunternehmer entfällt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt bestätigt, dass die derzeitige gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Gewerbesteuer

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