Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen

Sonstige Leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführen, unterliegen in der Regel der Umsatzsteuer. Entscheidend ist, dass zwischen der ausgeführten Leistung und der erhaltenen Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Leistungsaustausch). Echte Entschädigungs- oder Schadenersatzleistungen sind kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts und unterliegen mangels eines Leistungsaustauschs nicht der Umsatzsteuer.

Sogenannte Bereitstellungsentgelte, die beispielsweise ein Speditionsunternehmen erhält, wenn ein Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung kurzfristig absagt, unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht der Umsatzsteuer. Vielmehr stellen sie eine pauschalierte Entschädigung dar; ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Nach diesem Urteil sind vertragliche Kündigungsentschädigungen keine Leistungsentgelte, sondern Schadenersatz. Die Leistungsbereitschaft und vorbereitende Dispositionen zur künftigen Erbringung der vereinbarten Leistungen unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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