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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Geldwerter Vorteil: Günstige Berechnung beim verbilligten Jahreswagen

Erwerben Angestellte Jahreswagen, berechnet sich die Lohnsteuer nicht aus der Differenz zwischen dem offiziellen Listenpreis als unverbindlicher Preisempfehlung und dem aufgrund eines Personalrabatts zu zahlenden Betrag. Nach der aktuellen Finanzrechtsprechung gehören Preisnachlässe, die auch im normalen Geschäftsverkehr bei einem Händler erzielt werden können, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Daher ist der durchschnittliche Angebotspreis maßgebend, den Käufer beispielsweise durch Verhandlungsgeschick, Branchenkenntnis und persönliche Beziehungen erzielen können. Er lässt sich anhand der Verkaufszahlen der jeweiligen Niederlassung in den letzten drei Monaten vor der Bestellung des Angestellten ermitteln. Diese Basis spiegelt hinreichend genau und sachgerecht wider, welche Preise zu dem Zeitpunkt, zu dem der Angestellte mit Personalrabatt bestellt hat, im allgemeinen Geschäftsverkehr erzielbar waren. Dabei müssen allerdings Großkundenrabatte ausgeklammert werden und der Wert muss nach den tatsächlichen Zahlungen von Einzelkunden ermittelt werden.

Dadurch verringert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil deutlich oder entfällt ganz. Sofern ein Autohaus auch ohne Preis- und Vertragsverhandlung Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung gewährt, ist dieser geringere Angebotspreis der höchstens zu berücksichtigende Endpreis. Bei Personalrabatten - nicht nur auf den Pkw - kann ein pauschaler Abschlag von 4 % vorgenommen und ein Rabattfreibetrag von 1.080 EUR abgezogen werden.

Beispiel: Die unverbindliche Preisempfehlung des Automobilherstellers für das vom Arbeitnehmer erworbene Kfz beträgt 20.000 EUR und der Arbeitnehmer muss 16.000 EUR selbst zahlen. Hier ist nun wie folgt zu rechnen:

Listenpreis 20.000 EUR
allgemeiner Händlerrabatt, angenommen 6 % - 1.200 EUR
Überführungs- und Zulassungskosten 950 EUR
= maßgeblicher Angebotspreis 19.750 EUR
4 % steuerlicher Bewertungsabschlag - 790 EUR
= Preis des erworbenen Kfz 18.960 EUR
Zuzahlung Arbeitnehmer - 16.000 EUR
= geldwerter Vorteil 2.960 EUR
Rabattfreibetrag - 1.080 EUR
= steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 1.880 EUR

Sofern der Arbeitnehmer die Berechnung des geldwerten Vorteils durch sein Lohnbüro für zu hoch hält, kann er dies in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen und durch entsprechende Unterlagen nachweisen. Dann bekommt er die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wiedererstattet. Hatte der Arbeitgeber im obigen Beispielsfall Lohnsteuer auf 2.500 EUR einbehalten, hat der Arbeitnehmer 620 EUR zu viel versteuert. Das Finanzamt mindert den Arbeitslohn im Einkommensteuerbescheid entsprechend.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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