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Informationen für Freiberufler

Ist-Besteuerung: BFH versagt Steuerberatungs-GmbH die Ist-Besteuerung!

Freiberufler können als Unternehmer ihre Umsätze grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten versteuern (Ist-Versteuerung), soweit sie ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Steuerberatungs-GmbH ihre buchführungspflichtigen Umsätze jedoch nicht nach vereinnahmten Entgelten versteuern darf. Diese Umsätze müssen bereits bei Beendigung der sonstigen Leistung und somit vor Erhalt des Entgelts versteuert werden. Hierdurch kann es zum Teil zu erheblichen Liquiditätsnachteilen kommen.

Hinweis: Dieses BFH-Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. Freiberufler oder Zusammenschlüsse von Freiberuflern in Sozietäten können ihre Umsätze nicht nach vereinnahmten Entgelten versteuern, wenn sie freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) ermitteln.

Information für: Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

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