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Informationen für Kapitalanleger

Verdeckte Gewinnausschüttung: Berechnung der Kapitalertragsteuer

Auf Kapitalerträge - und damit auch auf GmbH-Gewinnausschüttungen - fällt eine Kapitalertragsteuer von pauschal 25 % an - und zwar unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Diese kann beim privaten Gesellschafter abgeltend wirken und wird dann entsprechend als Abgeltungsteuer bezeichnet. Inklusive des 5,5%igen Solidaritätszuschlags werden mindestens 26,375 % fällig. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft beläuft sich die Abgabe inklusive der Kirchensteuer auf 27,82 % (bei einem Satz von 8 % im Bundesland des Wohnsitzes) oder maximal auf 27,99 % (bei einem Satz von 9 %). Dieses Ergebnis resultiert daraus, dass sich die Abgeltungsteuer bei Anlegern mit Konfession ein wenig reduziert, weil die auf Kapitaleinnahmen anfallende Kirchensteuer nicht mehr zu den Sonderausgaben gehört. Die mindernde Wirkung wird bereits über den Abgeltungssatz unmittelbar berücksichtigt.

Kirchensteuer 8 % 9 % keine
Abgeltungsteuer 24,51 % 24,45 % 25,00 %
- Solidaritätszuschlag 5,5 % 1,35 % 1,34 % 1,38 %
- Kirchensteuer 1,96 % 2,20 % -
= Gesamtbelastung 27,82 % 27,99 % 26,38 %

Diese Prozentsätze gelten allerdings nur, wenn der Empfänger seine Kapitalerträge versteuert. Übernimmt die GmbH als Schuldner der offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung die Kapitalertragsteuer für den Gesellschafter als Gläubiger, gibt es eine andere Berechnungsgrundlage. Diese geht vom Bruttobetrag aus, enthält also die übernommenen Steuerbeträge, was auch für den Solidaritätszuschlag sowie - bei mitgeteilter Konfession - für die Kirchensteuer gilt. Insoweit ermittelt sich der der Kapitalertrag aus der Summe von Nettoauszahlung, Kapitalertrag- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Hierbei kann die GmbH folgende Rechenformel verwenden:

  Kapitalertrag = ausgezahlter Betrag x Y / 2,945

Der Faktor Y steht für 4,09 (bei 9 % Kirchensteuer), 4,08 (bei 8 % Kirchensteuer) oder 4 (ohne Kirchensteuer).

Beispiel: Eine GmbH hat eine verdeckte Gewinnausschüttung von 100.000 EUR vorgenommen. Der Gesellschafter muss 9 % Kirchensteuer bezahlen.

verdeckte Gewinnausschüttung 100.000,00 EUR
von der GmbH übernommen:  
- Kapitalertragsteuer + 33.955,86 EUR
- Solidaritätszuschlag + 1.867,57 EUR
- Kirchensteuer + 3.056,03 EUR
steuerpflichtiger Kapitalertrag  = 138.879,46 EUR

Die GmbH muss die Steuerlast also von 138.879,46 EUR berechnen.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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