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Gesetzentwurf: Steuervereinfachungen schon 2011 in Sicht

Die Bundesregierung plant Steuerentlastungen von insgesamt knapp 600 Mio. EUR jährlich. Sie will den Steuerdschungel lichten, um damit rund 4 Mrd. EUR Bürokratiekosten einzusparen. Das entsprechende Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll zum 01.01.2012 in Kraft treten, eine Reihe von Maßnahmen jedoch schon rückwirkend ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung, also noch im Laufe des Jahres 2011. Nachfolgend die Vorhaben im Überblick:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 EUR wird auf 1.000 EUR angehoben, was Arbeitgeber erstmals in der Lohnabrechnung im Dezember 2011 berücksichtigen können. Die Anhebung bringt Angestellten Vorteile, die entweder geringe Werbungskosten haben oder denen die beruflichen Aufwendungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Für den Einzelnen macht die Steuerentlastung selbst bei Spitzenprogression weniger als 4 EUR im Monat aus.
  • Benutzen Berufspendler für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den Pkw, prüfen die Finanzämter ab 2012 nur noch jahresbezogen, ob die Entfernungspauschale oder die Berücksichtigung der tatsächlichen Ticketkosten mehr bringt. Zwar entfallen damit umfangreiche Aufzeichnungen, Ermittlungen und Berechnungen, der Arbeitnehmer kann jedoch den höheren Abzug nicht mehr pro Tag geltend machen.
  • Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten soll es ab 2012 keine Rolle mehr spielen, ob sie beruflich (Werbungskosten) oder privat (Sonderausgaben) veranlasst waren.
  • Kindergeld und Steuerfreibeträge werden bei volljährigen Kindern ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Kindes gewährt. Derzeit liegt die Grenze bei 8.004 EUR im Jahr. Durch den verminderten Erklärungsaufwand reduziert sich die Anlage Kind um eine Seite.
  • Private Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden ab 2012 nicht mehr für Nebenrechnungen (z.B. Ermittlung des Spendenabzugsvolumens oder Abzug von Unterhaltszahlungen) benötigt.
  • Werden Wohnung oder Haus verbilligt an Angehörige vermietet, lassen sich die Werbungskosten ab 2012 bereits dann in voller Höhe absetzen, wenn die Höhe der Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Mietniveaus beträgt. Derzeit müssen es 75 % sein.
  • Privatleute können ab 2012 wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Die Wahl lässt sich jederzeit durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung rückgängig machen.
  • Grundsätzlich sollen Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen anwenderfreundlicher und möglichst für jedermann verständlich gestaltet werden.
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zum Thema: übrige Steuerarten

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