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Informationen für Unternehmer

Steuervereinfachungen: Was ändert sich im unternehmerischen Bereich?

Durch das geplante Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen Unternehmer teilweise schon im Laufe des Jahres 2011 von vielen Prüf- und Verwaltungsaufwänden entlastet werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Für eine verbindliche Auskunft des Finanzamts fällt nur noch dann eine Gebühr an, wenn der Gegenstandswert mindestens 10.000 EUR beträgt. Durch die Einführung der Bagatellgrenze wird die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft auf wesentliche und aufwendige Fälle beschränkt. Für größere Investitionsvorhaben bleibt die Kostenbelastung damit bestehen.
  • Künftig gilt ein verpachteter Betrieb so lange als fortgeführt, bis dem Finanzamt eine ausdrückliche Aufgabeerklärung eingereicht wird. Die Neuregelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei.
  • Diverse Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung sollen die bisher hohen Anforderungen bei der Umsatzsteuer reduzieren. Um auch weiterhin eine effektive Umsatzsteuerkontrolle sicherstellen zu können, darf die Finanzbehörde im Gegenzug auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronisch übermittelte Rechnungen einsehen.
  • Wird Betriebsvermögen vererbt oder verschenkt, muss die Finanzverwaltung derzeit oft mühselig nach den Angaben des Firmennachfolgers prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vergünstigung vorliegen. Daher wird ein neues förmliches Feststellungsverfahren eingeführt, um die Rechtssicherheit für beide Seiten zu erhöhen.
  • Die Steuererklärungsfrist für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr beträgt derzeit drei Monate. Zur Harmonisierung wird zukünftig auch für Land- und Forstwirte die Regelabgabefrist von fünf Monaten nach Ablauf des maßgeblichen Besteuerungszeitraums gelten.
  • Zeitnahe Betriebsprüfungen sollen in Zukunft vermehrt durchgeführt werden. Damit werden auch antizyklische Steuerbelastungen und Nachzahlungszinsen vermieden.
  • Die Nachweisregelungen bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen werden im Zusammenwirken mit Wirtschaftsverbänden verschlankt.
  • Die steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften sollen harmonisiert werden. Die Bundesregierung wird dazu einen Sachstandsbericht vorlegen.
  • Das steuerlich in vielen Bereichen sehr komplizierte Reisekostenrecht wird vereinfacht. Davon werden sowohl die Betriebe als auch die Arbeitnehmer profitieren.
Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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