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Uneinbringlichkeit der Forderung: Wenn der Warenkredit platzt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich über die Frage zu entscheiden, was passiert, wenn ein Kunde die Händlerfinanzierung über eine Bank nicht vollständig zurückzahlt. Der Fall betraf einen Haushaltsartikelhändler, der seinen Kunden eine Finanzierungsmöglichkeit über eine Bank einräumte. Mit dieser hatte er eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen: Wenn ein Kunde Waren finanzieren wollte, vergab die Bank an ihn auf Vermittlung des Händlers einen Kredit. Den Kaufpreis für die Waren überwies sie direkt an den Händler. Stellte ein Kunde die Zahlungen für seinen Kredit ein, unternahm zunächst die Bank einen Beitreibungsversuch. Hatte sie damit keinen Erfolg, berechnete sie die restlichen Schulden aus dem Darlehen wieder dem Händler.

Der Händler versuchte dann auch noch einmal, die Forderung zu realisieren. Gelang ihm die Beitreibung ebenfalls nicht, ging er von einer Uneinbringlichkeit der Forderung aus. Dass in diesem Fall die Umsatzsteuer aus dem ursprünglichen Verkauf der Waren gemindert werden kann, hat der BFH bestätigt. Die entsprechende Behandlung in der laufenden Buchführung verdeutlicht folgendes Beispiel:

Beispiel: Ein Händler verkauft Ware für 1.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Da dies voll finanziert wird, erhält er den Kaufpreis von 1.190 EUR von der Bank und muss 190 EUR Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Zahlt der Kunde den Kredit beispielsweise nur zur Hälfte zurück, berechnet die Bank wiederum dem Händler 595 EUR. Hat der Händler das Geld an die Bank gezahlt und selbst erfolglos versucht, diesen Betrag beim zahlungsunfähigen Kunden einzutreiben, wird er so gestellt, als ob er für die Ware nur 595 EUR (500 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) erhalten hätte. Er schuldet daher nur 95 EUR Umsatzsteuer, die er folglich vom Finanzamt zurückverlangen kann.

Hinweis: Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Möglichkeit der Minderung der Umsatzsteuer nur auf den finanzierten Kaufpreis bezieht. Stellt die Bank dem Händler Beitreibungskosten in Rechnung, mindern diese die Umsatzsteuer nicht.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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