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Teilwertabschreibung auf Tochtergesellschaft: Steuermindernde Abschreibung oder steuerfreier Verkauf?

Bereits vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens zum 01.01.2001 war die Veräußerung von Auslandsbeteiligungen von der Körperschaftsteuer befreit. Diesen Umstand machte sich eine Muttergesellschaft zunutze, die eine ausländische Beteiligung an eine andere Tochtergesellschaft im Jahr 1999 veräußerte.

Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und Ansicht des Bundesfinanzministeriums dürfen Abschreibungen auf ausländische Beteiligungen im Wirtschaftsjahr 2001/2002 die Steuerlast mindern.

Im Streitfall nahm die erwerbende Tochtergesellschaft im Wirtschaftsjahr 2000/2001 eine Teilwertabschreibung aufgrund hoher Verluste der ausländischen Gesellschaft vor. Das Finanzamt stimmte zwar grundsätzlich mit der Höhe der Abschreibung überein, wollte diese jedoch steuerfrei stellen, also bei der Einkommensermittlung wieder hinzurechnen.

Die Anwendungsregelung hierzu wurde im Dezember 2001 wirksam und sollte genau diesen Gestaltungen vorbeugen (einerseits steuerfreier Verkauf, andererseits steuermindernde Abschreibung). In der Rückwirkung dieser Anwendungsregelung (das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft endete am 30.09.2000) sah die Klägerin eine Verfassungswidrigkeit. Das Finanzgericht konnte sich dieser Meinung jedoch nicht anschließen und bestätigte die Richtigkeit der Hinzurechnung.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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