Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Auskunftsanspruch: Wissen, wie der Mitbewerber besteuert wird

In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (FG) ging es um die Frage, ob ein Unternehmer gegen das Finanzamt auf Auskunftserteilung klagen kann. Dieser wollte wissen, wie die Umsätze seines Konkurrenten besteuert werden. Das Finanzamt lehnte es jedoch ab, Informationen darüber herauszugeben. Nach Auffassung des FG besteht ein solcher Auskunftsanspruch dann, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, nach denen der Mitbewerber nicht korrekt besteuert wird.

Beispiel: Unternehmer A ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % versteuert. Unternehmer B bietet dieselben Leistungen als Mitbewerber an, versteuert die Umsätze jedoch mit 19 %, da er nicht gemeinnützig ist.

B weiß nicht genau, ob A tatsächlich den ermäßigten Steuersatz anwendet. Er befürchtet, dass der Wettbewerb durch die niedrigere Besteuerung des A zu seinem Nachteil verzerrt wird. Er befindet sich in einem Dilemma: Da er nicht weiß, ob seine Vermutung zutrifft, kann er gegenüber dem Finanzamt auch keinen Anspruch auf korrekte Besteuerung geltend machen. Falls nämlich tatsächlich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, muss das Finanzamt beide Unternehmer gleich besteuern. B kann seinen Anspruch aber erst geltend machen, wenn er darlegen kann, dass A nur 7 % Umsatzsteuern zahlt.

Aus diesem Grund steht dem Unternehmer ein Auskunftsanspruch zu. Das FG hat die Ablehnung der Auskunftserteilung durch das Finanzamt unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zugelassen.

Hinweis: Dieses Urteil ermöglicht Ihnen ein Vorgehen gegen die Finanzverwaltung, wenn diese durch ungleiche Besteuerung eine Wettbewerbsverzerrung fördert. Es gilt nur für die Umsatzsteuer. Sie sollten allerdings beachten, dass auch Sie vom Auskunftsbegehren eines konkurrierenden Unternehmers betroffen sein können.  

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.