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Umsatzsteuerliche Organschaft: Keine Steuerschuld wegen Rechnungserteilung an Organträger

Ist eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert (Organschaft), dann übt die juristische Person als Organgesellschaft keine selbständige Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuerrechts aus.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Frage beschäftigt, ob durch die Rechnungserteilung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis durch eine Organgesellschaft an den Organträger umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ausgelöst werden. Nach seiner Auffassung lag kein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis vor. Denn Organgesellschaften sind als Teil eines unternehmerischen Organkreises grundsätzlich zum Steuerausweis berechtigt. Die Rechnungserteilung kann auch durch die Organgesellschaft im eigenen Namen erfolgen. Hieraus ergibt sich laut BFH, dass es sich bei der Organgesellschaft und ihrer Firma um einen Unternehmensteil und damit um eine zusätzliche Firmenbezeichnung des Organträgers handelt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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