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Lebenslänglicher Nießbrauch: BFH begrenzt Jahreswert von Nutzungen

In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ging es um ein vermietetes bebautes Grundstück, das die Klägerin und ihre beiden Geschwister von ihrer Mutter geschenkt bekommen hatten. Die Mutter hatte sich allerdings ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht an diesem vorbehalten. Erst später verzichtete sie auf den vorbehaltenen Nießbrauch gegen eine monatliche Zahlung. Strittig war die Festsetzung der Schenkungsteuer.

Bei einer gemischten Schenkung ist der objektive Tatbestand einer freigiebigen Zuwendung dann erfüllt, wenn

  • gemessen am Verkehrswert einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und
  • die höherwertige Leistung neben Elementen der Freigiebigkeit auch die eines Austauschvertrags enthält, ohne dass sie sich in zwei selbständige Leistungen aufteilen ließe.

Der BFH hat nun entschieden, dass bei der Berechnung des Höchstwerts des lebenslänglichen Nießbrauchs bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des Bewertungsgesetzes einschließlich der Mindestwertregelung abzustellen ist.

Hinweis: Sowohl bei der Bestellung als auch bei der Ablösung eines Nießbrauchsrechts (gegebenenfalls durch Verzicht) empfehlen wir Ihnen, die steuerlichen Konsequenzen mit uns zu besprechen, um ungewollte Steuernachteile und -nachzahlungen zu vermeiden.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: übrige Steuerarten

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