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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Tantieme: Fließt mit Feststellung des Jahresabschlusses zu

Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten nicht selten neben ihrem festen Gehalt eine (fixe oder variable) Tantieme. Die Tantieme bemisst sich häufig nach dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. In einem aktuellen Streitfall musste der Bundesfinanzhof über den Zuflusszeitpunkt der Tantieme für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entscheiden. Der Anspruch auf eine Tantieme wird demnach mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart worden ist.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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