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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Darlehensverträge: Unregelmäßige Gehalts- oder Zinszahlungen führen zu vGA

In der Regel lassen sich Gesellschafter von den mittelständischen GmbHs, an denen sie beherrschend beteiligt sind, Geschäftsführergehälter auszahlen. Diesen Zahlungen liegt grundsätzlich ein schriftlicher Anstellungsvertrag zugrunde. Werden die dort beschriebenen Modalitäten - beispielsweise die Auszahlung des Gehalts zum jeweiligen Monatsende - nicht eingehalten, führt dies zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Dann sind die Gehaltsaufwendungen bei der GmbH nicht abziehbar und werden dem Gesellschafter als Ausschüttung zugerechnet.

Auch Darlehensverträge können betroffen sein: Gewährt eine GmbH ihrem Gesellschafter ein Darlehen und zahlt der Gesellschafter dafür nicht ausreichend Zinsen, stellt diese Vorteilsgewährung eine vGA dar.

Hinweis: Bei Anstellungs- oder Darlehensverträgen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sollten Sie dringend darauf achten, die vereinbarten (Zahlungs-)Modalitäten einzuhalten.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

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