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Verdeckte Gewinnausschüttung: Wie lange dürfen Steuerbescheide geändert werden?

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind Vorteile, die eine Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern verdeckt gewährt. Eine solche Vorteilszuwendung liegt vor, wenn ein fremder Dritter diesen Vorteil nicht erhalten hätte. Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer statt eines fremdüblichen Gehalts von 10.000 EUR pro Monat ein solches von 15.000 EUR, ist der überschießende Betrag (hier: 5.000 EUR) als vGA anzusehen.

Solche Sachverhalte werden häufig durch Betriebsprüfungen aufgedeckt. Unter Umständen fällt die vGA erst auf, nachdem die Gesellschaft schon den Körperschaftsteuerbescheid und der Gesellschafter seinen Einkommensteuerbescheid erhalten hat. Im Einkommensteuerbescheid ist der überschießende Teil von 5.000 EUR jedoch noch bei den Einkünften aus der Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer enthalten.

Der Einkommensteuerbescheid kann in diesem Fall noch geändert werden, und zwar bis zu einem Jahr, nachdem der Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft unanfechtbar geworden ist (Ablauf der vierwöchigen Rechtsbehelfsfrist). Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen aber nur, wenn die (vierjährige) Festsetzungsfrist des Einkommensteuerbescheids noch nicht abgelaufen ist.

Hinweis: Somit beginnt die Festsetzungsfrist nicht neu zu laufen, sondern es kommt nur zu einer Verlängerung einer noch nicht abgelaufenen Frist.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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