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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnsteuerprogramme: Datenzugriff des Fiskus

Bereits seit 2002 darf die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen elektronisch auf die steuerrelevanten Daten der Lohn-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung zugreifen, sofern diese mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt werden. Die Beamten dürfen sich dabei in die Software von Unternehmen und Arbeitgebern einloggen, sich die Informationen zur Prüfung auf einem Datenträger aushändigen oder zur Auswertung auf ihre Notebooks überspielen lassen.

In der Praxis werden die Daten meistens dem Außenprüfer überlassen. Weil die Arbeitgeber zurzeit rund 260 verschiedene Lohnabrechnungsprogramme einsetzen, können sich der Export von Daten und deren Aufbereitung als schwierig gestalten. Daher hat die Finanzverwaltung die "Digitale LohnSchnittstelle" (DLS) erarbeitet, die Sie möglichst in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm vorsehen sollten. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht unter www.bzst.bund.de zum Download bereit.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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