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Europäische Kommission: Deutschland soll § 6b EStG abändern Steuerbilanz: Wie ist eine Rückkaufsoption korrekt zu bilanzieren? Rückstellung für Bestandspflege: BFH fordert konkrete Aufzeichnungen Betriebseröffnung: Investitionsabzugsbetrag setzt keine verbindliche Bestellung voraus Anteilsveräußerung: BFH beleuchtet wirtschaftliches Eigentum von Gesellschaftsanteilen Häusliches Arbeitszimmer: Tätigkeit in den Wohnräumen gefährdet die Anerkennung Entfernungspauschale: Höchstbetrag von 4.500 EUR im Jahr ist rechtmäßig Private Dienstwagennutzung: Listenpreis ist selbst bei hohen Rabatten Besteuerungsgrundlage Differenzbesteuerung: Unternehmer muss als Wiederverkäufer handeln Gutscheine: Wann fällt Umsatzsteuer an? Vorsteuerabzug: EuGH stellt keine klaren Kriterien für Missbrauch auf Unternehmenssitz: Wohnsitz ist nur in Ausnahmefällen maßgeblich Dienstleistung oder Lieferung: Popcornverkauf im Kino unterliegt dem ermäßigten Steuersatz Touristischer Zweck unerheblich: Auch Stadtrundfahrten sind steuerfreie Beförderungsleistungen! Innergemeinschaftliche Lieferung: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Steuerhinterzieher! Vorsteuerabzug: Ordnen Sie gemischt genutzte Gegenstände rechtzeitig Ihrem Unternehmen zu Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Skilift ist nicht gleich Skilift Innergemeinschaftliche Lieferung: Bei der Abnehmerversicherung ist große Vorsicht geboten Chi-Test: Auffälligkeiten sind kein Beanstandungsgrund bei einer Betriebsprüfung Mindestbemessungsgrundlage: BFH deckelt die Selbstkosten durch den regulären Marktpreis Betriebsprüfung: Finanzamt darf Prüfungszeitraum nicht pauschal bei allen Steuerarten erweitern

Gutscheine: Wann fällt Umsatzsteuer an?

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat kürzlich neue Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen gegeben. Zunächst weist sie darauf hin, dass zwischen Nennwertgutscheinen und Warengutscheinen zu unterscheiden ist: Auf Nennwertgutscheinen ist ein fester Währungswert - beispielsweise in Euro - aufgedruckt. Bei der Ausgabe erfolgt noch keine Umsatzversteuerung.

Beispiel: Ein Buchhändler gibt einen Geschenkgutschein über 20 EUR aus. Der Gutschein wird einen Monat später für ein Buch eingelöst. Eine Versteuerung erfolgt erst bei der Einlösung. Dann sind die 20 EUR mit 7 % (ermäßigter Steuersatz für Bücher) zu versteuern.

Weist der Buchhändler bei der Ausgabe eines solchen Nennwertgutscheins trotzdem gesondert Umsatzsteuer aus, schuldet er diese wegen des unrichtigen Steuerausweises. Da bei der Einlösung des Gutscheins ohnehin Umsatzsteuer anfällt, kommt es somit zu einer doppelten Belastung mit Umsatzsteuer.

Von den Nennwertgutscheinen unterscheiden sich Warengutscheine darin, dass bereits bei der Ausgabe eine Umsatzversteuerung durch den ausgegebenen Unternehmer vorzunehmen ist. Bei der Einlösung ist dann keine Versteuerung mehr erforderlich. Schon bei der Ausgabe wird eine konkrete Leistung festgelegt.

Beispiele:

  • Ein Restaurant gibt (entgeltlich) Gutscheine für ein Frühstücks- oder Lunchbuffet aus.
  • Ein Kino verkauft Gutscheine für Filmvorführungen.
  • Ein Sonnenstudio gibt Gutscheine aus, die zur Benutzung einer Sonnenbank für eine bestimmte Dauer berechtigten.

Hinweis: Bei der Abgabe von Gutscheinen an Arbeitnehmer tauchen weitere sowohl umsatz- als auch lohnsteuerliche Probleme auf. Sofern Sie Waren- oder Nennwertgutscheine an Arbeitnehmer abgeben, nehmen Sie daher bitte Kontakt mit uns auf.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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