Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Europäische Kommission: Deutschland soll § 6b EStG abändern Steuerbilanz: Wie ist eine Rückkaufsoption korrekt zu bilanzieren? Rückstellung für Bestandspflege: BFH fordert konkrete Aufzeichnungen Betriebseröffnung: Investitionsabzugsbetrag setzt keine verbindliche Bestellung voraus Anteilsveräußerung: BFH beleuchtet wirtschaftliches Eigentum von Gesellschaftsanteilen Häusliches Arbeitszimmer: Tätigkeit in den Wohnräumen gefährdet die Anerkennung Entfernungspauschale: Höchstbetrag von 4.500 EUR im Jahr ist rechtmäßig Private Dienstwagennutzung: Listenpreis ist selbst bei hohen Rabatten Besteuerungsgrundlage Differenzbesteuerung: Unternehmer muss als Wiederverkäufer handeln Gutscheine: Wann fällt Umsatzsteuer an? Vorsteuerabzug: EuGH stellt keine klaren Kriterien für Missbrauch auf Unternehmenssitz: Wohnsitz ist nur in Ausnahmefällen maßgeblich Dienstleistung oder Lieferung: Popcornverkauf im Kino unterliegt dem ermäßigten Steuersatz Touristischer Zweck unerheblich: Auch Stadtrundfahrten sind steuerfreie Beförderungsleistungen! Innergemeinschaftliche Lieferung: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Steuerhinterzieher! Vorsteuerabzug: Ordnen Sie gemischt genutzte Gegenstände rechtzeitig Ihrem Unternehmen zu Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Skilift ist nicht gleich Skilift Innergemeinschaftliche Lieferung: Bei der Abnehmerversicherung ist große Vorsicht geboten Chi-Test: Auffälligkeiten sind kein Beanstandungsgrund bei einer Betriebsprüfung Mindestbemessungsgrundlage: BFH deckelt die Selbstkosten durch den regulären Marktpreis Betriebsprüfung: Finanzamt darf Prüfungszeitraum nicht pauschal bei allen Steuerarten erweitern

Innergemeinschaftliche Lieferung: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Steuerhinterzieher!

Lieferungen in andere EU-Staaten können als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass ein Unternehmer diese Steuerfreiheit jedoch nicht beanspruchen kann, wenn er sich vorsätzlich an einer Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt hat.

Im Urteilsfall hatten die Geschäftsführer eines Pkw-Handels mehrere Pkw an italienische Autohäuser geliefert und waren auf die dubiose Bitte der Italiener eingegangen, die Rechnungen an Scheinabnehmer zu adressieren. Das Vortäuschen von Zwischenabnehmern ist eine weitverbreitete Geschäftspraktik und führt dazu, dass die tatsächlichen Abnehmer die Erwerbsumsatzsteuer umgehen können. Wegen ihrer Mithilfe waren die Geschäftsführer bereits zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Dennoch waren sie der Ansicht, dass die Pkw-Lieferungen nach Italien nicht zu versteuern sind. Sie beriefen sich deshalb auf die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, um eine Umsatzsteuernachforderung ihres Finanzamtes in Höhe von 1,9 Mio. EUR abzuwenden.

Die Richter gewährten ihnen jedoch keine Steuerbefreiung. Denn nach den europarechtlichen Vorgaben ist eine Lieferung steuerpflichtig, wenn der Unternehmer die Identität des Erwerbers verschleiert, um im Bestimmungsland die Hinterziehung der Mehrwertsteuer zu ermöglichen.

Hinweis: Die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen kann nicht nur bei betrügerischen Machenschaften entfallen, sondern auch bei ehrlichen Unternehmern, wenn sie die strengen Buch- und Belegnachweise nicht korrekt erbringen können. Sprechen Sie uns deshalb an, falls Sie innergemeinschaftliche Lieferungen erbringen. Wir prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise in korrekter Form vorliegen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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