Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Europäische Kommission: Deutschland soll § 6b EStG abändern Steuerbilanz: Wie ist eine Rückkaufsoption korrekt zu bilanzieren? Rückstellung für Bestandspflege: BFH fordert konkrete Aufzeichnungen Betriebseröffnung: Investitionsabzugsbetrag setzt keine verbindliche Bestellung voraus Anteilsveräußerung: BFH beleuchtet wirtschaftliches Eigentum von Gesellschaftsanteilen Häusliches Arbeitszimmer: Tätigkeit in den Wohnräumen gefährdet die Anerkennung Entfernungspauschale: Höchstbetrag von 4.500 EUR im Jahr ist rechtmäßig Private Dienstwagennutzung: Listenpreis ist selbst bei hohen Rabatten Besteuerungsgrundlage Differenzbesteuerung: Unternehmer muss als Wiederverkäufer handeln Gutscheine: Wann fällt Umsatzsteuer an? Vorsteuerabzug: EuGH stellt keine klaren Kriterien für Missbrauch auf Unternehmenssitz: Wohnsitz ist nur in Ausnahmefällen maßgeblich Dienstleistung oder Lieferung: Popcornverkauf im Kino unterliegt dem ermäßigten Steuersatz Touristischer Zweck unerheblich: Auch Stadtrundfahrten sind steuerfreie Beförderungsleistungen! Innergemeinschaftliche Lieferung: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Steuerhinterzieher! Vorsteuerabzug: Ordnen Sie gemischt genutzte Gegenstände rechtzeitig Ihrem Unternehmen zu Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Skilift ist nicht gleich Skilift Innergemeinschaftliche Lieferung: Bei der Abnehmerversicherung ist große Vorsicht geboten Chi-Test: Auffälligkeiten sind kein Beanstandungsgrund bei einer Betriebsprüfung Mindestbemessungsgrundlage: BFH deckelt die Selbstkosten durch den regulären Marktpreis Betriebsprüfung: Finanzamt darf Prüfungszeitraum nicht pauschal bei allen Steuerarten erweitern

Mindestbemessungsgrundlage: BFH deckelt die Selbstkosten durch den regulären Marktpreis

Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich im Regelfall nach dem Nettoentgelt, das der Leistungsempfänger für den Bezug einer Leistung aufwendet.

Eine Ausnahme bilden verbilligte Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer aufgrund eines Dienstverhältnisses an sein Personal oder dessen Angehörige erbringt. In diesen Fällen berechnet sich die Umsatzsteuer nach der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese Mindestbemessungsgrundlage ermittelt sich bei Lieferungen nach

  • dem Einkaufspreis (zuzüglich der Nebenkosten) für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder
  • den Selbstkosten, sofern kein Einkaufspreis vorliegt. Unter die Selbstkosten fallen alle Kosten, die für den Hersteller bei der Fertigung der Ware anfallen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich in einem Fall mit der Mindestbemessungsgrundlage auseinandergesetzt, in dem ein Verlag seinen Angestellten verbilligte Tageszeitungen im Abonnement nach Hause lieferte. Als Entgelt berechnete der Arbeitgeber nur die Zustellgebühr.

Der BFH entschied, dass in diesem Fall die Mindestbemessungsgrundlage anwendbar ist, weil die verbilligte Lieferung aufgrund des Dienstverhältnisses ausgeführt wurde. Mangels eines Einkaufspreises wäre für die Bemessung der Umsatzsteuer eigentlich auf die Selbstkosten des Verlags abzustellen. Da die Selbstkosten jedoch höher waren als die regulären Abonnementspreise, ist die Umsatzsteuer nach den niedrigeren regulären Abonnementspreisen zu bestimmen.

Hinweis: Der BFH deckelt die Selbstkosten durch die Höhe des marktüblichen Entgelts und erreicht damit, dass die Umsatzsteuer bei der verbilligten Lieferung von Zeitschriften an Arbeitnehmer nicht höher ausfällt als bei einer "regulären" Lieferung an andere Endverbraucher.

Information für: Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.